Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA erfolgt durch Berufung. Es können ordentliche und außerordentliche Mitglieder berufen werden.
Ordentliche Mitglieder zeichnen sich aus durch
Überdurchschnittliche berufliche Qualifikation
Persönliche Integrität
Eintragung als Freie Architektin/ Freier Architekt in einer Architektenkammer
Bereitschaft, Ziele und Aufgaben des BDA zu unterstützen.
Zu außerordentlichen Mitgliedern können insbesondere beamtete und angestellte Architektinnen und Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen – auch ausländische Staatsangehörige – berufen werden. Voraussetzung ist persönliche Integrität, überdurchschnittliche berufliche Befähigung und persönliche Leistungen, die den Zielen des BDA förderlich sind.